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Di-Do: 9-12 & 13-16 Uhr | Fr: 9-12 Uhr – 0361 264650

CVJM Thüringen | Blog

CVJM Magazin 01-2021

Das neue CVJM Magazin ist da. Mit neuem frischen Design kannst du dich interessanten Themen annähern, von uns und anderen Landesverbänden hören und Teilhaben am CVJM-Geschehen.

Worauf wartest du noch? Jetzt ==> hier reinlesen.

Möchtest du das Magazin nach Hause bekommen, kannst du es hier kostenfrei bestellen. 

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HERZBRAND- DEIN KREATIVSEMINAR

26.03.2021 BIS 29.03.2021

Bei HERZBRAND geht es um deine von Gott geschenkten Gaben und Fähigkeiten. Du willst deine Kreativität beim Moderieren, in den sozialen Netzwerken oder beim Handwerkern zum Ausdruck bringen und deine Fähigkeiten anderen weitergeben? Dann nutze HERZBRAND 2021 und sei dabei! Es erwarten dich vier vollgepackte Tage mit musikalischen, kreativen Seminaren und hochkarätigen Seminarleitern. Hier bekommst du neue Impulse für deine ehrenamtliche Mitarbeit und Tipps und Tricks für die Umsetzung in deiner eigenen Jugendarbeit. Eingeladen sind alle, die sich in Seminaren als Anfänger ausprobieren oder in dem einen oder anderen Bereich vertiefend weiterentwickeln wollen. Diese Tage werden nicht nur dein Herz, sondern auch dein Umfeld zum Brennen bringen.

WICHTE INFOS:

Aus Thüringen können sieben Teilnehmer zum Preis von je 100 EURO mitfahren. Fahrtkosten entstehen keine, da du bei uns im Kleinbus ab Erfurt und wieder zurück nach Erfurt mitfahren kannst.
Anmelden kannst du dich HIER.

Im zweiten Schritt der Anmeldung betätigst du den Preis von 130 EURO. Die 30 Euro Differenz werden dir bei der Rechnung automatisch abgezogen.
Wähle bitte ZWEI Workshops aus.
Im dritten Schritt der Anmeldung gibst du bitte die Prioritär der Workshops an und dass du im Kleinbnus des CVJM Thüringen mitfährst.
Damit ist gewährleistet, dass du mit uns mitfahren kannst.

Wir wünschen dir viel Spaß und neue kreative Ideen für deine Kinder- und Jugendarbeit.

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Jugendarbeit: Anordnung 5.-20.11.2020

Gestern hat das TMBJS eine > Anordnung für Jugendarbeit erlassen.

Folgendes wurde festgelegt:

  1. Es wird angeordnet, dass Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII, der ambulanten Hilfen zur Erzie­hung nach § 27 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 SGB VIII und Beratungsangebote zur Sicherstellung des Kinderschutzes nach § 20 Abs. 4 Satz 1 ThürKJHAG in den einge­schränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz gemäß § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO wechseln. Für die Durchführung der Angebote gelten die Vorgaben des § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO [siehe unten]
  2. Die Allgemeinverfügung gilt ab 5. November bis einschließlich 20. November 2020, soweit sie nicht früher aufgehoben wird.
  3. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.

Folgende Begründung wurde veröffentlicht:
Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) sind gerade in belastenden Situationen wichtige Begegnungs-, Betreuungs- und Beratungseinrichtungen für junge Menschen und ihre Familien, um die Begleiterscheinungen und Folgen der Pandemie besser bewältigen zu können. Es sind Orte, wo junge Menschen und ihre Familien in den Austausch untereinander treten sowie Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten können.
In Anbetracht dieser Sachlage und Umstände ist eine flächendeckende Verfügung des eingeschränkten Regelbetriebes gem. § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO für die Bereiche der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und für Angebote des Kinderschutzes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) unumgänglich. Durch die Anordnung des eingeschränkten Regelbetriebs mit erhöhtem Infektionsschutz gemäß Ziffer 1 dieser Verfügung sind die Vorgaben des § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO einzuhalten und für alle Angebote uneingeschränkt die Dokumentations- und Meldepflichten gern. § 44 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 5 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO umzusetzen.

Wichtig:
§ 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO

Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

(1) Das Ministerium kann nach § 2 Abs. 2 anordnen, dass bestimmte Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 befristet in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz wechseln. In diesem Fall finden diese Angebote in beständigen, festen und von einander getrennten Gruppen oder in festen Gruppenverbünden statt, die unterschiedliche Angebote in gleichbleibender Zusammensetzung in Anspruch nehmen, jeweils mit stets demselben Personal. Abweichungen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.Innerhalb dieser Gruppen und Gruppenverbünde kann von dem Mindestabstand nach §1 Abs. 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO abgewichen werden. Einzelangebote bleiben von den Sätzen1 und 2 unberührt.

(2) Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, die der Prävention dienen, finden im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs mit erhöhtem Infektionsschutz nicht statt.

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CVJM Magazin 04-2020

Was ist eigentlich FreshX? Warum können wir als CVJM nicht so bleiben, wie wir sind?
Die Antwort auf diese Fragen, starke Impulse und was Menschen im CVJM bewegt findest du im neuen Magazin!
Worauf wartest du noch? Jetzt auf > hier reinlesen
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CVJM Delegiertenversammlung | 08.09.20

Liebe Freunde,
liebe Geschwister,

aufgrund der Corona Pandemie und deren Beschränkungen werden wir in diesem Jahr unsere Delegiertenversammlung online gestalten.
Wir werden uns nicht wie gewohnt in Erfurt treffen können. Ein Gesetz der Bundesregierung ermöglicht es uns als Verein, die Delegiertenversammlung online stattfinden zu lassen. Deshalb wollen wir euch gern zu einer Videokonferenz via Zoom einladen.

Wie das funktioniert, werden wir euch nach eurer Anmeldung erklären.

Termin: Dienstag, 8. September 2020, 19:30 Uhr
Wie: Videokonferenz via Zoom
Beginn: 19:30 Uhr mit einer online Andacht
Abschluss: spätestens 21: 30 Uhr

Diese Delegiertenversammlung wird anders werden als gewohnt, trotzdem sind wir hoffnungsfroh, dass Austausch und Kontakt möglich sein wird.
Wir freuen uns besonders aus den Ortsvereinen zu hören. Gern dürfen stimmberechtigte wie interessierte Menschen an unserer Delegiertenversammlung teilnehmen.

Die Anmeldung sollte spätestens am 30.8.2020 in der Geschäftsstelle vorliegen.
Bitte per E-Mail oder telefonisch unter 0361-264 650 oder einfach online.

 

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